… Lesen Sie mehr Flächen nach Einhaltung der Einwirkzeit wieder benutzen In folgenden Fällen dürfen Flächen erst dann wieder benutzt werden, wenn die vorgeschriebene Einwirkzeit eingehalten wurde [1,2]: bei gezielter Desinfektion von Flächen nach der Kontamination mit Blut, Eiter, Ausscheidungen und anderen Körperflüssigkeiten, bei der Schlussdesinfektion, bei der Aufbereitung von Medizinprodukten, bei der Desinfektion von Badewannen, bei der Desinfektion lebensmittelberührender Flächen, wenn mit Wasser nachgespült werden muss, bei behördlich angeordneter Desinfektion gemäß §18 des Infektionsschutzgesetzes. … Desinfektionsmittel-Liste des VAH: Eine kurze Einführung. Desinfektionsmittel‐Kommission im VAH, 2015. Weitere Informationen finden Sie auch im HARTMANN SCIENCE CENTER Abtrocknung oder Einwirkzeit abwarten? …